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Leistung

Externe Verkehrsleitung

Verkehrsleiter auf Zeit für Ihre Güterkraftverkehrslizenz nach EU-Verordnung 1071/2009 – von der EU-Lizenz-Beantragung bis zur laufenden Überwachung.

Was Sie erwartet

Wir übernehmen die Funktion des Verkehrsleiters für Ihr Unternehmen – als IHK-zertifizierter Verkehrsleiter, wenn intern keine Person mit der erforderlichen fachlichen Eignung zur Verfügung steht.

Das umfasst die Beantragung Ihrer EU-Lizenz, die laufende Überwachung von Fahrzeugen und Fahrpersonal, die Pflege Ihrer Compliance-Dokumentation sowie regelmäßige Berichte und eine Archivierung, die bei Behördenprüfungen sofort griffbereit ist.

Unser Kerngebiet ist der Rhein-Sieg-Kreis, deutschlandweit sind wir nach Absprache ebenfalls für Sie tätig.

Rechtliche Grundlage

Grundlage ist die EU-Verordnung 1071/2009 zur Zulassung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers in Verbindung mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Fehlt einem Unternehmen ein zugelassener Verkehrsleiter oder liegt ein Verstoß gegen die Zuverlässigkeitsanforderungen vor, drohen Bußgelder zwischen 5.000 € und 30.000 €.

Preise

EU-Lizenz-Beantragung: ab 246,41 € (zzgl. MwSt.), externe Verkehrsleitung ab 546,41 € (zzgl. MwSt.) im Monat, gestaffelt nach Fuhrparkgröße (1–2, 3–5, 6–8, 9+ Fahrzeuge). Sie erhalten nach Ihrer Anfrage eine Rückmeldung und ein individuelles Angebot.

Unser Versprechen: Wird die EU-Lizenz nicht erteilt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich einen Verkehrsleiter?

Einen Verkehrsleiter benötigen Sie ab dem Einsatz von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im rein innerstaatlichen gewerblichen Güterkraftverkehr oder bereits ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden EU-Transporten.

Kann ich später einen eigenen Verkehrsleiter benennen?

Ja, jederzeit – wir übergeben die Dokumentation vollständig, sobald Sie intern eine geeignete Person haben.