Leistung
Sicherheitsunterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisungen, verständlich vermittelt und lückenlos dokumentiert.
Was Sie erwartet
Für wen geeignet
Für alle Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus, die ihre Mitarbeitenden über Gefährdungen am Arbeitsplatz unterweisen müssen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Ablauf
Wir übernehmen Ihre jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen und stimmen die Inhalte auf die tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Betrieb ab. Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, danach wiederholen wir sie mindestens einmal jährlich – oder häufiger, wenn sich Gefährdungen oder Arbeitsaufgaben ändern.
Jede Unterweisung wird dokumentiert, damit Sie den Nachweis im Fall einer Prüfung sofort zur Hand haben.
Ihr Nutzen
Ein Ansprechpartner statt mehrerer Einzeltermine, verständlich vermittelte Inhalte statt trockener Pflichtübung, und ein Nachweis, der bei einer Prüfung sofort vorliegt.
Rechtliche Grundlage
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 12 verpflichtet den Arbeitgeber zur Unterweisung. DGUV Vorschrift 1: § 4 fordert Wiederholungsunterweisungen mindestens einmal jährlich.
Häufige Fragen
Können auch mehrere Themen in einer Unterweisung kombiniert werden?
Ja, z. B. Ladungssicherung, Flurförderzeuge oder Arbeitsschutz allgemein – wir stimmen den Umfang auf Ihren tatsächlichen Bedarf ab.
Kommen Sie zu uns in den Betrieb?
Ja, das ist der Regelfall – mehr dazu unter Inhouse-Firmenschulungen.
Preise
Der Preis richtet sich nach Teilnehmerzahl, Umfang und Ort der Unterweisung. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage ein individuelles Angebot.